QUALITÄTSKRITERIEN VON JUGENDKUNSTSCHULEN
Angebote, Methoden, Prinzipien
1. Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen richten sich mit ihren Angeboten in erster Linie an Kinder- und Jugendliche, sind aber grundsätzlich für alle Altersgruppen offen. Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen arbeiten mit lebensweltlichem Bezug handlungs-, problem-, themen- und zielorientiert.
2. Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen sind Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse stehen. Sie sind Teil des Bildungsnetzwerkes und arbeiten in diesem auch mit anderen Trägern zusammen.
• Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen streben ein hohes Engagement in der Kommune an. Sie kooperieren mit Partnern und in Netzwerken (kommunal, regional, landesweit, bundesweit, international...) aus Kultur (z.B. Museen, Kunstvereine, Künstlerinnen und Künstlern...), Bildung (Schule, Kindertagesstätten, VHS...), Jugendhilfe/-arbeit (Jugendverbände, Jugendclubs, Medienarbeit...), Wohlfahrt (Behinderteneinrichtungen, Seniorenheimen...), und Freizeit.
3. Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen zeichnen sich durch ihr interdisziplinäres Programm sowie Sparten-und Medienvielfalt aus. Sie vereinen mehrere Künste unter einem Dach. Das Angebot der Jugendkunstschulen sollte mindestens zwei künstlerische Sparten (Bildende Kunst, Wort, Musik und Darstellende Kunst), interdisziplinäre Projekte und Medienarbeit umfassen. Jugendkunstschulen/kulturpädagogische Einrichtungen arbeiten ganzheitlich und ein wesentliches Merkmal ihrer Arbeit ist die Qualität der Angebote, die sich methodisch und thematisch durch Vielfalt auszeichnet.
• Kooperationen mit Partnern (z.B. Tanzschulen, Theaterprojekten, Theater, Musikschulen, Kulturanbietern, Medienarbeit u.a.) können als Spartenangebot gezählt werden, wenn das Angebot verbindlich ist, regelmäßig stattfindet, die Kooperation gemeinsame Absprachen enthält (betr. Kursprogramm, Projektarbeit), Teambesprechungen vorsieht und die getroffenen Regelungen in einem Vertrag festgehalten werden.
4. Jede Jugendkunstschule/ kulturpädagogische Einrichtung entwickelt und verfolgt im Rahmen der kulturellen und infrastrukturellen Bedingungen und Möglichkeiten vor Ort ein eigenständiges institutionelles wie inhaltliches Profil, mit dem sie sich in der Öffentlichkeit präsentiert. Dazu gehören außerdem die Veröffentlichung des Kurs- und Projektprogramms, Medienpräsenz bei besonderen Veranstaltungen sowie geeignete Werbemaßnahmen.
• Die Erarbeitung eines Leitbildes, in dem die strategischen Zielvorstellungen der Einrichtung schriftlich festgehalten werden, ist zu empfehlen.
5. Angebotsschwerpunkte sind Kurse und Projekte, aber auch offene Angebote. Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen arbeiten kontinuierlich und mit hoher Verbindlichkeit in Form eines eigenständigen, ganzjährigen Angebotes. Dazu veröffentlichen sie ein eigenes Programm.
• Kurs: In sich kontinuierliche und aufbauende Veranstaltung zur Vermittlung von Grundlagen und fachspezifischen Kenntnisse, z.T. mit thematischen und interdisziplinären Bezügen in den Bereichen Theater, Musik, bildende Kunst, Literatur, Tanz, Multimedia u.a.
• Projekt: In sich abgeschlossene, zeitlich begrenzte Veranstaltung überwiegend mit thematischen und interdisziplinären Bezügen zur Animation und Interessenweckung sowie zur Einübung in längerfristige Kursarbeit, aber auch zur Verdichtung in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur, Tanz, Multimedia u.a.
Rahmenbedingungen
Personal
6. Die Leitung einer Jugendkunstschule/ kulturpädagogischen Einrichtung erfordert mindestens eine hauptberufliche Fachkraft.
• Die Leitung muss über Erfahrungen im Organisations- und Kulturmanagement verfügen.
7. Die in Jugendkunstschulen/ kulturpädagogischen Einrichtungen beschäftigten Fachkräfte verfügen über eine Ausbildung in den Berufsfeldern der Künste, der Kunst-, Kultur -,Theater-, Tanz-, Musik-, Medienpädagogik, oder über eine vergleichbare Qualifikation bzw. nachgewiesene Berufspraxis.
• Mitarbeiterinnen und Dozentinnen der Kunstschulen besitzen sowohl pädagogische als auch künstlerische Kompetenzen. Mit dem Begriff „Kompetenzen“ wird deutlich gemacht, dass es sich nicht um einen formalen Nachweis handeln muss. Betreuungskompetenzen allein reichen jedoch nicht aus.
8. Die in den Kunstschulen Beschäftigen bilden sich regelmäßig weiter. Die Leitung einer Jugendkunstschule/ kulturpädagogische Einrichtung verpflichtet sich, dass alle Mitarbeiter sich auf einem fachlich aktuellen Stand befinden. Die Weiterbildungen umfassen das Spektrum „Wissen-Können-Fähigkeiten-Fertigkeiten-Kreativität“ sowie auf Leitungsebene auch das Thema „Organisationsentwicklung“.
9. Die Mitarbeiter von Jugendkunstschulen arbeiten im Team. In regelmäßigen Teambesprechungen reflektieren sie die eigene Praxis.
10. Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen verfügen über einen eigenen Wirtschaftsplan (Budget)
• Voraussetzung einer kontinuierlichen und professionellen Jugendkunstschularbeit/ Arbeit in einer kulturpädagogischen Einrichtung ist eine verlässliche Finanzierung, u.a. bestehend aus erwirtschafteten Einnahmen (z.B. Teilnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen), öffentlicher Förderung (Kommune, Land) sowie anderweitigen Drittmitteln (z.B. Spenden, Sponsoren).
• Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen sind bestrebt, die Teilnahmegebühren sozial verträglich zu gestalten.
Raumsituation
11. Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen verfügen über Räume, die durch ihre fachspezifische Ausstattung und Größe den künstlerischen und pädagogischen Ansprüchen sowie den methodischen Erfordernissen des Angebotes gerecht werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um eigene, sondern in Gemeinschaft mit anderen genutzte Räume handelt. Eine angemessene Organisationsstruktur ist gewährleistet.
• Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen benötigen frei verfügbare Fachräume, d.h. dem zeitlichen Bedarf entsprechende Räume, die mit Werkmöbeln und Werkzeugen bzw. den erforderlichen technischen Merkmalen (wie beispielsweise Spezialboden, Bühne, Beleuchtung, Beschallung, angemessene Akustik) ausgestattet sind.
• Jugendkunstschulen/ kulturpädagogische Einrichtungen mit überwiegend dezentraler Projektarbeit brauchen nicht zwingend ein spartendifferenziertes Raumangebot, jedoch Büro-, Besprechungs-, Lagerräume entsprechend dem individuellen Angebotsprofil.
• Eine hauptamtliche Fachkraft benötigt einen Verwaltungsraum. Anmeldungen etc. können auch mit anderen Organisationsstellen kombiniert werden.